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Versandbedingungen

Bedingungen für den Versand Ihrer Pakete nach Deutschland und europaweit:

 

PaketeGo dient als Versanddienstleister für Ihre Pakete von Mallorca nach Deutschland und auch in weitere Europäische Mitgliedsländer. Mittels Spedition werden Ihre Pakete mindestens einmal wöchentlich von PaketeGo als Zuladung mit weiteren Paketen von Mallorca nach Deutschland befördert. Noch auf Mallorca werden alle Pakete ausreichend frankiert und mit den Angaben des Einlieferers versehen. Die Annahmestellen haben keine Paket-Aufkleber und sind auch nicht befugt, Angaben des Einlieferers auf das Paket zu notieren. In Deutschland übernehmen dann kooperierende Paketdienste die angelieferten Pakete und befördern diese zum Empfänger. Jedes Ihrer Pakete ist über den jeweiligen Versicherungs-Statuten des Paket-Dienstes im Wert von 500,00 € standartversichert.   

 

Waren, die von PaketeGo ausgeschlossen werden

 

  • Drogen

  • jegliche Arzneimittel

  • leicht verderbliche Güter

  • lebende oder tote Tiere

  • medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut

  • medizinische Abfälle

  • menschliche oder tierische sterbliche Überreste

  • Körperteile oder Organe

  • Gefahrgut und Gefahrgut in begrenzter Menge

  • Fracht- und Wertnachnahmen

  • Pakete, die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen

  • Pakete, deren Inhalt, Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen

  • Geld

  • Wertpapiere

  • Kredit-, Scheck- und Telefonkarten oder vergleichbare Wertzertifikate

  • Edelmetalle

  • Schmuck

  • Edelsteine

  • Pelze

  • Teppiche

  • echte Perlen

  • Uhren

  • Antiquitäten

  • Kunstgegenstände

  • Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als 500,00 Euro pro Paket

  • Empfindliche bzw. zerbrechliche Ware

  • Schusswaffen nach dem deutschen Waffengesetz oder nach den gesetzlichen Definitionen des Ziellandes oder eines Transitlandes sowie Teile von Schusswaffen für den grenzüberschreitenden Versand

  • bei grenzüberschreitender Beförderung Güter, deren Im- oder Export nach den Bestimmungen der jeweiligen Versand-, Transit- oder Zielländer verboten ist oder besondere Genehmigungen erfordern

PaketGo behält sich das Recht vor, einzelne Pakete von der Beförderung auszuschließen, sollten diese den Versandbedingungen nicht entsprechen.

 

Wir behalten uns vor, einzelne Pakete an ein und denselben Empfänger zu einer Sendung zusammenzufassen, wenn dies keine Einschränkungen zu den ursprünglichen Paketen zur Folge hat. In solchen Fällen entstehen dem Kunden natürlich weiteren Extrakosten zur ursprünglichen Paketgröße.

Vom Einlieferer ist folgendes zu beachten:

 

PaketeGO versendet in der Norm nur rechteckige, in Kartonagen verpackte Sendungen mit einer maximalen Größe von 180cm (errechnet aus der Summe der längsten und der kürzesten Seite, wobei die längste Seite nicht mehr als 120cm betragen darf). Pakete, die von dieser Norm abweichen, müssen gesondert mit PaketeGO abgesprochen und berechnet werden.

Jede Sendung, die an PaketeGO zum Versand eingereicht wird, benötigt eine vollständige Anschrift vom Empfänger und die Absenderangaben des Einlieferers mit einer Rückrufnummer und/oder einer Emailadresse vom Einlieferer. Bei gebrauchten Verpackungen sind alle weiteren oder missverständlichen Angaben oder Adressdaten zu entfernen.

Der Einlieferer ist verpflichtet, jede Sendung sicher nach Umfang, Inhalt und nach Art der Versendung zu verpacken, um jede eventuelle Beschädigung während des Transportes auszuschließen und die Waren vor Verlust oder Beschädigungen zu schützen. Zusätzlich zur normalen Verpackung zählt auch eine geeignete Außenverpackung, die eine geeignete Innenverpackung und einen sicheren Verschluss zur Sicherheit darstellt. 

 

Eine gesonderte Außenverpackung muss ausreichend Schutz für die Innenverpackung bieten und verpackte Gegenstände müssen vor dem Herausfallen oder vor lockerem Inhalt mit ausreichend Füllstoffe ergänzt werden, um andere Sendungen und/oder die eigene Sendung nicht zu beschädigen. Der Einlieferer der Sendung hat Sorge zu tragen, dass bei transportsensiblen Gegenständen die Verpackung auf die besondere Empfindlichkeit abgestimmt ist, um die Eigenart, Menge sowie jede Besonderheit des jeweiligen Inhalts im Einzelfall beachtet zu haben. Der Einlieferer muss den Inhalt mit geeigneter Innenverpackung und ggf. mit geeigneter Außenverpackung gegen normale Transportbeanspruchung (z.B. Stoß, Fall, Vibration, Druck oder Temperatureinflüsse) sicher und ausreichend schützen.    

 

Während der Beförderung müssen die Verpackung und der Inhalt vor der normalen Beanspruchung durch Sortieranlagen und den mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kanten, Ecken oder Seiten aus 80 cm) und unterschiedlichen klimatischen Bedingungen vom Einlieferer geschützt sein. Jede Sendung muss so verpackt sein, dass ein Zugriff auf den Inhalt nicht, ohne Spuren zu hinterlassen, möglich ist. PaketeGO muss jede Sendung prüfen, ob einzelne Sendungen ausreichend der Anforderungen entsprechen und behält sich vor, eine Beförderung abzulehnen. PaketeGO haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung nicht bedingungsgerechter Sendungen.

 

Außenverpackungen müssen ausreichend groß bemessen sein für den gesamten Inhalt und die notwendigen Innenverpackungen, so dass die Außenverpackung hinreichend fest und druckstabil für einen Transport ist. Die Außenverpackung darf keine Rückschlüsse auf den Wert oder die Art des Gutes zulassen. 

 

Der Inhalt muss in jeder Innenverpackung und in jeder Außenverpackung fixiert sein und bei mehreren Inhaltsteilen ausreichend gepolstert sein. Waren, die im Einzelversand zusätzliche Verpackungsmaßnahmen (z.B. Formschaum) als Transportverpackung benötigen, sind ohne diese von einer Beförderung ausgeschlossen.

 

Um eine Sendung sicher zu verschießen, müssen widerstandsfähige Materialien (z.B. selbstklebende, reißfeste Kunststoffpackbänder oder faserverstärkte Nassklebebänder), die garantieren, die Sendung zusammenzuhalten, zum Einsatz gebracht werden. Bei Sendungen mit höherem Gewicht muss der Verschluss widerstandsfähiger ausgeführt werden, um den Zusammenhalt zu gewährleisten. Alle Verschlüsse und oder Verpackungen dürfen keinen Ecken, Kanten oder Spitzen, wie hervorstehende Klammern, Nägel, Holzsplitter oder Drahtenden, aufweisen. Das Transportgut muss mit der gesamten Verpackung vollständig umschlossen sein.

Sollte im Einzelfall ein äußerlich erkennbarer Schaden sichtbar sein, dann melden Sie dieses direkt beim Zusteller bei der Auslieferung. Der Zusteller ist verpflichtet, in diesem Fall eine Schadenanzeigekarte auszuhändigen, die dann ausgefüllt werden muss und direkt an die Zusteller-Firma geschickt werden muss.

Für Beschädigungen, die erst nach der Zulieferung festgestellt werden, gibt es eine Meldefrist von 3 Tagen ab der Zustellung. In diesem Fall setzen Sie sich mit folgenden Angaben mit uns in Verbindung.

 

  • Ihre Sendungs- bzw. Auftragsnummer sowie Absender- und Empfängeradresse

  • Angaben zu Sendungsinhalt und Art der Beschädigung

  • eine Beschreibung der verwendeten Innen- und Außenverpackung sowie Angaben zur Beschädigung der Verpackung (Fotobeweis)

  • die ursprüngliche Kaufrechnung

  • Die vom Zusteller ausgehändigte Schadenanzeigekarte soweit vorhanden


In diesem Fall benötigen wir für eine mögliche Regulierung auch eine Bankverbindung von Einlieferer, die Postanschrift und eine E-Mail-Adresse, denn Sie erhalten nach der Schadensmeldung weitere Informationen mit Beschreibung der weiteren Vorgehensweise. Bei Paketen beträgt die maximale Haftung 500,00 € pro Sendung.

 

PaketeGO kann Sendungen, die nicht zugestellt werden können, maximal 4 Wochen einlagern lassen und werden nach dieser Zeit vernichtet bzw. verwertet.   

© 2021 PaketeGo

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